(D)ein Inhaltsverzeichnis:
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Ist (D)eine Lebenderklärung eigentlich wirklich notwendig?
Von vielen Seiten her, selbst damals von Andreas Clauss, wird "gepredigt", daß (D)eine Lebenderklärung nötig wäre. Doch mit nachfolgender Argumetantion möchte ich belegen, warum es keine Notwendigkeit dafür gibt!
Der Mensch ist ein lebendes beseeltes Wesen der Schöpfung! Durch das "BGB" wurde der Mensch zur Person erklärt. Wenn also das vom Menschen niedergeschriebene "Gesetz" eine Fiktion ist, so ist die Person ebenso NUR eine Fiktion. Da eine tote Sache per Definition nicht lebt, bringt es auch nichts, den Versuch zu unternehmen, sie leben zu erklären.
Letztlich ist & bleibt es Deine Entscheidung, ob Du eine Lebenderklärung abgibst oder es Dir nicht nötig erscheint.
Wahrlich siegt, wer nicht kämpft! - denn: Alles, was nicht einfach ist, taugt nichts!
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