(D)ein Inhaltsverzeichnis:
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Die von mir entworfene Willensbekundung nennt sich nicht ohne Grund "Kostenabwehr".
Der erste Gedanke war hier die Einfachheit; dazu kommt die Vermeidung einer Einlassung; der Verzicht auf Zahlung etwaiger "Gebühren"!
Gemäß des staatlichen BGB von 1896 (§§ 1 & 7) befinde ich mich, mit der natürlchen Person nicht im Rechtskreis des PERSONAL der BRvD! |  |
Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Willenserklärung und -bekundung?
Die Erklärung ist eine Einlassung auf ein Gespräch, eine Bekundung stellt hingegen einen einseitigen Fakt dar!
Also, zur Wahrung meiner inneren Ruhe & Souveränität, "arbeite" ich wie folgt auf schriftlichem Wege gegen die "Behörden" der BRvD:
1. Nehme ich das erste Schreiben eines "unbekannten" Unternehmens an & beantworte es umgehend mit der Willensbekundung "Kostenabwehr". 2. Weise ich die nachfolgenden, falsch adressierten, "Angebote" der gleichen Firma mittels Aufkleber "Annahme verweigert" zurück!
Doch ist dafür die persönliche Einstellung, also das Selbstbewusstsein, und die Aktivierung des SV-Ausweises wichtig!
Ein persönliches Gespräch - nach Absprache - sofern Du näheres Interesse hast, wäre vorteilhaft, insbesondere zur Abklärung offener Fragen.
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