(D)ein Inhaltsverzeichnis:
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Die Täuschung in Sachen "Volksentscheid" - (M)eine Meinung zum Thema - gegenüber dem PERSONAL der BRiD!
Wurdest Du - hinsichtlich der "Wiedervereinigung" und der "Neugliederung" befrragt"? - ich definitiv nicht !
Dem "GrundGesetz" nach, Artikel 20, ist die BRD ein "demokratischer und sozialer Bundesstaat" - weshalb es auch heißt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Im Artikel 29 Absatz 5 steht dazu jedoch (hinsichtlich Neugliederung):
Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.
Wurdest Du eigentlich hinsichtlich "Wiedervereinigung" und "Neugliederung" befragt? - Ich definitiv nicht!
Zwar gibt es, auch den Artikel 22 (o.ä.) der Landesverfassung doch glaube ich, daß dem deutschen Volke - durch die Hürden - damit nicht geholfen ist!
Wahrlich siegt, wer nicht kämpft - denn: Alles was nicht einfach ist, taugt nichts!
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