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Das "Grundgesetz" für die BRiD - wurde am 23ten Mai 1949 herausgegeben!Im Geltungsbereich hieß es: "[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
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In aller Munde ist wohl diese Aussage: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und die Personen rennen auf die Straße, weil sie nicht verstehen, daß dies für SACHEN nicht git! Der Artikel 2 jedoch ist Falle & Lösung zugleich: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt Wohl dem, der die Fähigkeit besitzt selbstständig nachzudenken und eigenverantwortlich zu handen! |
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